AGB

 

AGB

§ 1 Anwendungsbereich der AGB                                   

Die AGB regeln die geschäftlichen Beziehungen zwischen der Diplom-Psychologin Julia Steffmann als Heilpraktikerin für Psychotherapie (nachfolgend als Heilpraktikerin für Psychotherapie benannt) und dem Auftraggeber (folgend als Klient benannt) im Sinne der §§611 ff, BGB soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.                                                                                                                                 Der Beratungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie annimmt und sich zum Zwecke der Beratung an diese wendet                                                                                                                                                             Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt, einen Beratungsvertrag abzulehnen, insbesondere wenn es um Beratungsanliegen geht, die nicht im Rahmen der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz geklärt werden können, insbesondere Störungen mit Krankheitswert, die der medizinischen Abklärung und Behandlung bedürfen. In diesem Falle bleibt der Honoraranspruch der Beraterin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten. 

§ 2 Inhalt und zweck des Beratungsvertrages         

Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Psychologischen Beratung, Hypnotherapie und den Entspannungsverfahren beim Klienten anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht garantiert werden. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie darf keine Medikamente verordnen und keine Krankschreibungen vornehmen.

§ 3 Mitwirkung des Klienten

Der Klient ist verpflichtet, die für die Dienstleistung notwendigen Auskünfte, insbesondere über bestehende Erkrankungen zu erteilen, um die Grundvoraussetzungen zu klären,  die für ein Zustandekommen des Beratungsvertrages vorliegen müssen.

§ 4 Honorierung

Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für Ihre Dienste ein Anspruch auf Honorar, der im Beratungsvertrag vereinbart wird. Das Honorar ist jeweils unverzüglich nach der Beratung in bar zu zahlen. Der Klient erhält eine Quittung, nach Abschluss der Beratungsvereinbarungen auf Wunsch eine Rechnung.                                                                                                                                                                                               Bei nicht in Anspruch genommenen, vereinbarten Terminen verpflichtet sich der Klient zur unverzüglichen Zahlung des vereinbarten Ausfallhonorars. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung gilt nicht, wenn der Klient zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin absagt.                                 Termine die durch die Heilpraktikerin für Psychotherapie abgesagt werden müssen, werden dem Klient nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in solch einem Fall keinerlei Ansprüche gegen die Heilpraktikerin für Psychotherapie.    

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

Die Dienstleistungen in Bezug auf die Psychologischen Beratung, die Hypnotherapie und den achtsamkeitsbasierten Angeboten werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Sonderregelungen hinsichtlich der Präventivangebote der Entspannungsverfahren (§ 20 SGB V) sind von dem Klienten mit seiner Krankenversicherung selbst zu klären. Bis zu einer eindeutigen Klärung bleibt § 4 davon unberührt. 

§ 6 Vertraulichkeit

Die Heilpraktikerin für Psychotherapie behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich Inhalte der Beratung, sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten nur mit entsprechender Zustimmung und Schweigepflichtentbindung seitens des Klienten Auskünfte an Dritte.

§ 7 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Eine vertrauensvolle Basis ist für den Beratungsprozess unerlässlich, Zweifel hierüber sollten offen angesprochen werden und im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht berührt.