Honorar

Vorab lade ich Sie zu einem ersten Orientierungsgespräch ein. Dieses bietet den Rahmen zur individuellen Auftragsklärung und gibt uns so die Möglichkeit eines ersten Kennenlernens. Das Honorar für ein  Erstgespräch beträgt 50 Euro und kann sowohl in der Praxis als auch online stattfinden. Die weiteren Honorarsätze ergeben sich aus der jeweiligen Fragestellung und dem entsprechendem  Behandlungsansatz, 


Die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 

Bei privaten Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen können die Kosten in Abhängigkeit ihres gewählten Tarifs erstattet werden. Prüfen Sie bitte hier vorab die jeweiligen Tarifvereinbarungen, die Sie mit ihrer Krankenkasse vereinbart haben.                                                                                      

Die Kosten für Entspannungsverfahren, wie das Autogene Training, werden von einigen Krankenkassen als Präventivmaßnahme nach § 20 SGB V erstattet. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Ansprechpartner der jeweiligen Krankenkasse.  


Darüber hinaus können Sie im Rahmen ihrer Steuererklärung die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz geltend machen.